SYSTEM-CARD Schulung für Anwender PSAgA
- Ihre Mitarbeiter arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen?
- Tragen Ihre Mitarbeiter bei Tätigkeit PSAgA?
- Müssen Sie den Arbeitsbühnenkorb in der Höhe verlassen?
Dann müssen Ihre Mitarbeiter nach PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV) unterwiesen sein!
- Gemäß DGUV Grundsatz 312-906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“